Abschluss b3-Projekt Neues Konzept zur Reha-Bedarfsermittlung nach ICF 07.05.2019

Die Bedarfsermittlung ist ein entscheidender Schritt im Reha-Prozess: Gleich zu Beginn werden die Weichen gestellt für eine effiziente, individuelle Rehabilitation sowie den erfolgreichen Übergang bzw. Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt. Doch welche konkreten Leistungen und Hilfen benötigt ein Mensch mit Behinderungen für seine berufliche Teilhabe? Um diesen Bedarf herauszuarbeiten haben Reha-Träger und Leistungserbringer bislang unterschiedliche Instrumente und Verfahren genutzt.

In einem Verbundprojekt haben die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) für die Seite der Leistungsträger, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW) für die Seite der Leistungserbringer sowie die Hochschule Magdeburg-Stendal für die Seite der Reha-Wissenschaft gemeinsam von 2015 bis 2018 ein neues Bedarfsermittlungskonzept für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) erarbeitet. Dieses steht erstmalig für alle Akteure und Fachkräfte, die in der beruflichen Rehabilitation tätig sind, als übergreifende Arbeitsgrundlage zur Verfügung.

Zu den Produkten und Ergebnissen des b3-Projekts zählen: 

  • Ein Konzept für die Bedarfsermittlung bei LTA, das als Arbeitshilfe zur Ermittlung des Teilhabebedarfs für Reha-Fachkräfte fungiert. Hier finden sich z. B. Begriffsbestimmungen zu Grundanforderungen für die Bedarfsermittlung (umfassend, individuell, zielorientiert etc.) sowie ein Arbeitsmodell zur Ermittlung von Teilhabebedarf auf Basis des bio-psycho-sozialen Modells.
  • Eine Instrumentendatenbank, die im Rahmen der Arbeitshilfe unmittelbar genutzt werden kann. Diese Datenbank umfasst strukturierte Informationen zu über 200 Instrumenten, die bei der Bedarfsermittlung eingesetzt werden (Aufmerksamkeits- und Intelligenztests, EFL, Hamet, etc.). Die Instrumenten-Steckbriefe enthalten z. B. eine Zuordnung der jeweiligen Konstrukte des Instruments zum bio-psycho-sozialen Modell. So können Ergebnisse aus dem Einsatz einzelner Tests im Rahmen der Bedarfsermittlung unmittelbar genutzt und einheitlich dokumentiert werden.

Die Nutzung und Umsetzung des Bedarfsermittlungskonzepts in den Organisationen bietet für Reha-Träger und Leistungserbringer verschiedene Potenziale:

  • Das Konzept ist anschlussfähig an die gesetzlichen Grundlagen des Sozialgesetzbuches IX („Arbeitsprozesse und Arbeitsmittel“) und die Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess und unterstützt die Einhaltung der Vorschriften in der Praxis.
  • Neben rechtlichen Grundanforderungen an die Bedarfsermittlung beschreibt das Konzept übergreifende Aspekte (z. B. Transparenz, Beratung, Partizipation), die in der Bedarfsermittlung bedeutsam sind und geht auf ihre praxisnahe Anwendung ein.
  • Auf Basis des bio-psycho-sozialen Modells der WHO beinhaltet das Konzept ein übergreifendes Arbeitsmodell zur Ermittlung von Teilhabebedarf bei LTA. Ergebnisse können so eingeordnet und Wechselwirkungen berücksichtigt werden. Das bio-psycho-soziale Modell wird so für die Bedarfsermittlung besser nutzbar gemacht.
  • Im Einzelnen beschreibt das Konzept Ermittlungsinhalte („Was ist zu erheben?“) und gibt zugleich Ansätze, wie die einzelnen Inhalte ermittelt werden können.
  • Zuletzt veranschaulichen und vertiefen Praxishinweise, Fallbeispiele und Checklisten die Arbeitshilfe und erhöhen so die Anschlussfähigkeit an die Praxis.

Mit diesem neuen Bedarfsermittlungskonzept kann eine bessere Zusammenarbeit und Abstimmung der Akteure in der beruflichen Reha im Sinne der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erreicht werden.

Downloads

b3 Abschlussbericht
Factsheet zum b3-Projekt
Pressemitteilung vom 6. Mai 2019