Zielvereinbarung
Im arbeitsrechtlichen Kontext vereinbart eine Zielvereinbarung Ziele zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten bzw. zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiter/innen-Teams. Es handelt sich dabei um zivilrechtliche Verträge, deren Inhalt von den Vertragspartnerinnen und -partnern frei verhandelt und ausgestaltet werden kann.
Zielvereinbarungen zur Herstellung von Barrierefreiheit
Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das zum 1. Mai 2002 in Kraft getreten ist, wurde das Instrument der Zielvereinbarung zur Herstellung von Barrierefreiheit eingeführt. Demnach sollen anerkannte Verbände und Unternehmen oder Unternehmensverbände selbstständig und in eigener Verantwortung vereinbaren, wie und in welchem Zeitraum Barrierefreiheit vor Ort konkret verwirklicht wird.
Den Beteiligten bleibt es überlassen, flexible Regelungen zu treffen, die den jeweiligen Verhältnissen und Bedürfnissen angepasst sind. Menschen mit Behinderung können damit ihre Ziele und Vorstellungen unmittelbar einbringen und am Verhandlungstisch selbst verfolgen. Die anerkannten Verbände haben dabei einen gesetzlichen Anspruch auf die Aufnahme von Verhandlungen.