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Inklusion

Mit Inklusion bezeichnet man die selbstverständliche Einbeziehung von Menschen mit Behinderung in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens als gleichberechtigte Bürger und Bürgerinnen. Inklusion ist darauf ausgerichtet, dass alle Menschen mit Behinderung ihren Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft verwirklichen können.

Inklusion erfolgt beispielsweise in der Schule durch Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Klassen an Regelschulen. Inklusion ist auch die zentrale Idee der von allen Mitgliedsstaaten der EU unterzeichneten UN-Behindertenrechtskonvention.

Inklusion vs. Integration

Der politische Leitgedanke der "Inklusion" stellt einen Gegenbegriff zur Idee der "Integration" dar. Bei der Inklusion werden Menschen nicht, wie noch bei der Integration, gemäß ihrer Unterschiede in Gruppen unterteilt, sondern die Vielfalt aller Menschen wird als Normalität angesehen. Während in der Diskussion über Integration häufig darüber gestritten wurde, wie aus der "Besonderung" behinderter Menschen heraus Begegnungen mit nichtbehinderten Menschen ermöglicht werden können, sucht die Inklusion nach Wegen, Ausgrenzungen von vorneherein zu vermeiden.