Sachleistung
Bei den Leistungen der Rehabilitationsträger (Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung, Krankenkasse, Sozialleistungsträger/Eingliederungshilfeträger, Integrationsämter, Jugendhilfe, Unfallversicherung etc.) unterscheidet man Sachleistungen von Geldleistungen
Erbingen Leistungsträger eine Sachleistung, so stellen sie den Leistungsberechtigten (im Unterschied zur Geldleistung) Einrichtungen, Sachen oder entgeltliche Dienstleistungen zur Verfügung, indem sie die Kosten unmittelbar übernehmen und so die Leistungsberechtigten von der Zahlungsverpflichtung freistellen.
Beispiele für Sachleistungen sind die ärztliche Heilbehandlung, die Bereitstellung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln oder Umschulungen, Weiterbildungen, Unterstützte Beschäftigung etc.