Das Lexikon ist ein Service von REHADAT.

Eignung

Die Einschätzung der beruflichen Eignung ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Berufswahl und für die Findung eines neuen Berufs, wenn sich erweist, dass der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Maßnahmen der Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen sind nach SGB III Aufgabe der Agentur für Arbeit und gehören zu den Leistungen der Arbeitsförderung.

Darunter fallen

  • Schulungen,
  • Betriebs- und Arbeitsplatzerkundungen,
  • Betriebspraktika,
  • Bewerbertraining,
  • gezielte Beratung und anderes mehr.

Die Eignungsfeststellungsmaßnahmen können dazu eingesetzt werden, zu überprüfen, ob Interesse an einer Arbeitsaufnahme besteht oder Arbeitsunfähigkeit vorliegt sowie um die Vermittlung in Arbeit oder einen erfolgreichen Abschluss einer beruflichen Ausbildung oder Weiterbildung zu erleichtern. Die Maßnahmen dauern zwischen zwei und maximal zwölf Wochen.

Eignung und Berufswahl

Die Beurteilung der Eignung für einen bestimmten Beruf geschieht immer im Vorhinein, die Eignung selbst erweist sich letztlich erst im Verlauf von Ausbildung und Berufstätigkeit. Mit einer fundierten Einschätzung sollen Fehlentwicklungen vermieden werden (beispielsweise Abbruch der Ausbildung, berufliche Über- oder Unterforderung) und ein erfolgreicher Ausbildungsverlauf sowie Zufriedenheit im Beruf gewährleistet werden.

Zur Beurteilung der beruflichen Eignung ist es notwendig, individuelle Neigungen, Interessen und Fähigkeiten realistisch einzuschätzen und zu den beruflichen Anforderungen ins Verhältnis zu setzen (in die Einschätzung der Eignung gehen sowohl die Selbsteinschätzung der Betroffenen als auch die Fremdeinschätzung anderer ein).

Bei der Berufswahl junger Menschen sind Eltern, Geschwister, Freunde, Lehrerinnen und Lehrer sowie Beraterinnen und Berater der Agentur für Arbeit wichtige Bezugspersonen. Bei der Berufswahl Erwachsener spielen neben den Einflüssen aus dem sozialen Umfeld bisherige berufliche Erfahrungen und erworbene Kenntnisse eine wichtige Rolle. Zur Beurteilung der Eignung sind daher auch Arbeitszeugnisse, Zertifikate oder Bescheinigungen über bisherige Weiterbildungen entscheidend.

Die Agenturen für Arbeit bieten neben persönlicher Beratung die Möglichkeit, sich anhand verschiedener Medien zur Berufswahl zu informieren. Auch steht ein Berufswahltest (BWT) zur Verfügung, der zur Einschätzung der Eignung dienen kann.

Behinderung und berufliche Eignung

Im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wird in jedem Einzelfall eine vorliegende oder drohende Behinderung und die spezifische berufliche Eignung festgestellt. Dabei soll den individuellen Besonderheiten des behinderten Menschen und seines Umfelds Rechnung getragen werden.

Hierzu können die Beratungskräfte in den Agenturen für Arbeit ihre besonderen Fachdienste wie den Ärztlichen Dienst bzw. den Psychologischen Dienst hinzuziehen. Berücksichtigung finden bereits vorliegende ärztliche und psychologische Gutachten sowie bei Jugendlichen auch Stellungnahmen der Schulen. Die Abklärung der beruflichen Eignung wird unter anderem auch in Berufsförderungswerken und in Berufsbildungswerken durchgeführt.

Eine Arbeitserprobung oder Maßnahme zur Abklärung der beruflichen Eignung kommt in Betracht, wenn sich die Eignung nur durch eine zusätzliche praktische Erprobung klären lässt. In Fragen der technischen Hilfen und der behinderungsgerechten Gestaltung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen stehen Technische Berater zur Verfügung. Untersuchungen erfolgen nur mit Einverständnis der betreffenden Personen.

Förderung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung

Die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung erfolgt auf Vorschlag bzw. mit Einwilligung der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit. Die finanzielle Förderung umfasst die Übernahme von Maßnahmekosten, bei Arbeitslosen außerdem die Leistung von Arbeitslosengeld.