Amtsärztliches Gutachten
Behörden, Gerichte, öffentlich rechtliche Institutionen und vergleichbare Einrichtungen können die amtsärztlichen Dienste der kommunalen Versorgungsverwaltungen mit amtsärztlichen Begutachtungen von Einzelpersonen nach gesetzlichen Vorschriften beauftragen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Begutachtung sind zum Beispiel das Bundesbeamtengesetz, das Landesbeamtengesetz, die Beihilfeverordnung und weitere.
Amtsärztliche Begutachtung im Auftrag von Privatpersonen
Privatpersonen können den amtsärztlichen Dienst in zwei Fällen auch direkt beauftragen:
- zur Begutachtung der Prüfungsfähigkeit (für den Fall, dass in einer Prüfungsordnung ein amtsärztliches Zeugnis im Krankheitsfall rechtlich vorgeschrieben ist),
- zur Begutachtung der Fahreignung.
Untersuchungen sind nach vorheriger Terminabsprache möglich. In der Regel sind der Personalausweis, gegebenenfalls Auftragsschreiben beziehungsweise Prüfungsunterlagen, ein hausärztliches Attest sowie verfügbare ärztliche Unterlagen zum Untersuchungstermin mitzubringen.