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Berufsunfähigkeit

Bei Berufsunfähigkeit (BU) sind Versicherte infolge Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage, ihren Beruf oder eine nach der bisherigen Ausbildungs- und Berufserfahrung gleichwertige Tätigkeit auszuüben. In der Sozialversicherung existieren unterschiedliche Definitionen von Berufsunfähigkeit bei den verschiedenen Trägern – in der Gesetzlichen Rentenversicherung sind seit dem 01.01.2001 zudem Abweichungen im alten und neuen Rentenrecht zu berücksichtigen (siehe unten).

Berufsunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsrente

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Versicherung zur finanziellen Absicherung bei Ausfall des Arbeitseinkommens bei Berufsunfähigkeit infolge Krankheit oder Behinderung. Die medizinischen Voraussetzungen für den Rentenanspruch aufgrund einer Berufsunfähigkeit werden von einem medizinischen Sachverständigen ermittelt.

Rente wegen Berufsunfähigkeit (Berufsunfähigkeitsrente, BU-Rente) kann eine Rente der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bei Berufsunfähigkeit sein oder eine Rentenart der Gesetzlichen Rentenversicherung bei Berufsunfähigkeit nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht.

Danach liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn das Leistungsvermögen der Versicherten infolge Krankheit oder Behinderung nach sozialmedizinischer Beurteilung auf weniger als die Hälfte des Leistungsumfangs eines gesunden Berufstätigen gesunken ist, also nur noch das Einkommen unterhalb der Hälfte des früheren Einkommens oder des Einkommens von vergleichbaren Versicherten erzielt werden kann. Bei der Beurteilung der Leistungseinschränkung wird in der Regel vom zuletzt versicherungspflichtig ausgeübten Beruf der Versicherten ausgegangen.

Wenn die gesundheitlichen Einschränkungen durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben behoben werden können, besteht kein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente.

Neuregelung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 2001

Das Recht der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist 2001 neu geregelt worden. Die Renten wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit wurden abgeschafft und durch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und Rente wegen voller Erwerbsminderung ersetzt. Seit dem 01.01.2001 geltenen Rentenrecht besteht für Bezieherinnen und Bezieher einer bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Berufsunfähigkeitsrente Bestandsschutz, bei befristeten Renten auch für den weiteren Anspruch nach Ablauf der Frist sowie eine Vertrauensschutzregelung für vor dem 02.01.1961 geborene Versicherte nach § 240 SGB VI (siehe auch Rente wegen Erwerbsminderung).