Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit ist Trägerin der Arbeitsförderung. Ihre Aufgaben ergeben sich vor allem aus dem SGB III. Die Förderung der beruflichen Rehabilitation ist durch das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen geregelt, dessen Teil 3 (Schwerbehindertenrecht) gilt speziell für schwerbehinderte Menschen.
Die einzelnen Agenturen für Arbeit erledigen ihre Aufgaben im Kontakt mit den Ausbildungs- und Arbeitssuchenden sowie den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Der Sitz der Bundesagentur für Arbeit ist Nürnberg. Die Behörde untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und ist mit rund 100.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte Behörde in Deutschland.
Organisation der Bundesagentur für Arbeit
- Zentrale in Nürnberg
- 10 Regionaldirektionen
- rund 180 Agenturen für Arbeit mit rund 660 Geschäftsstellen (bis Ende 2003: "Arbeitsämter");
- besondere Dienststellen für zentrale und überbezirkliche Aufgaben – beispielsweise Bildungszentren oder die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung, ZAV.
Die wichtigsten Organe der BA sind der Vorstand, der Verwaltungsrat und die Verwaltungsausschüsse der Agenturen für Arbeit. Die Regionaldirektionen und Agenturen werden von einer Geschäftsführung geleitet. Alle Organe setzen sich zu je einem Drittel aus Vertretern der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände), der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Gewerkschaften) sowie der öffentlichen Körperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) zusammen.
Bei der Zentrale der Bundesagentur besteht ein Beratender Ausschuss für behinderte Menschen aus 11 Vertretern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, der Behindertenorganisationen, der Integrationsämter und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit
- Berufsberatung
- Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen
- Arbeitgeberberatung
- Förderung der Berufsausbildung
- Förderung der beruflichen Weiterbildung
- Förderung der beruflichen Teilhabe behinderter Menschen
- Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
- Gewährung von Entgeltersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld)
Außerdem unternimmt die Bundesagentur für Arbeit Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Arbeitsmarktbeobachtung und -berichterstattung und führt Arbeitsmarktstatistiken. Ferner zahlt sie im Auftrag des Bundes Arbeitslosengeld II und – als Familienkasse – das Kindergeld. Ihr sind auch Ordnungsaufgaben zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs und des Schwerbehindertenrechts übertragen.
Finanzierung der Bundesagentur für Arbeit
Finanziert wird die Bundesagentur für Arbeit vor allem durch Sozialversicherungsbeiträge der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (anteilig von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber). Aus den Beitragsmitteln werden die Kernaufgaben und die Versicherungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit getragen.