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Entgeltersatzleistung

Entgeltersatzleistungen werden von den Sozialversicherungsträgern zum Ausgleich ausfallenden Einkommens gewährt. Im Sinne des SGB IX werden sie von den Rehabilitationsträgern im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht. Sie dienen dazu, den Einkommensverlust auszugleichen, der den Leistungsberechtigten aufgrund der Teilnahme an den entsprechenden Maßnahmen entsteht. Je nach Leistung und zuständigem Rehabilitationsträger handelt es sich um Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld.

Verschiedene Arten der Entgeltersatzleistungen