Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Personen, die bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind, können bei der Arbeitsagentur oder beim JobCenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen. Mit diesem Gutschein können sie Leistungen privater Arbeitsvermittlungen in Anspruch nehmen.
Durch AVGS geförderte Maßnahmen
In dem Gutschein werden Ziel und Inhalt der geförderten Maßnahme festgelegt. Der oder die Gutscheininhaber/in kann sich mit dem Gutschein selber einen zugelassenen Träger privater Arbeitsvermittlung suchen. Bei einer erfolgreichen Vermittlung erhält die private Arbeitsvermittlung den orginalen Gutschein und rechnet damit das ihr zustehende Honorar direkt mit der Arbeitsagentur ab.