Integrationsbegleitung
Die Integrationsbegleitung von beispielsweise Integrationsfachdiensten richtet sich in aller Regel an potenziell unterstützungsbedürftige Gruppen von Menschen mit einer (Schwer)behinderung, zum Beispiel an
- Menschen mit psychischer Erkrankung nach medizinischer oder beruflicher Rehabilitation,
- Menschen mit geistiger Behinderung nach Sonderschulentlassung oder in/nach Förderung in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM),
- Menschen mit starker Lernbehinderung nach Sonderschulentlassung oder Besuch eines Berufsbildungswerkes (BBW),
- Menschen mit Körperbehinderung mit intellektuellen und/oder psychosozialen Einschränkungen bzw. Beeinträchtigungen nach Sonderschulentlassung oder Besuch eines BBW.
Die Betroffenen werden bei der Suche nach einem Arbeitsplatz unterstützt.
Aufgaben der Integrationsbegleitung
Die Integrationsbegleitung unterstützt die Betroffenen beispielsweise bei der Suche nach einem Arbeitsplatz und dabei,
- Bewerbungsunterlagen zu erstellen,
- telefonische und persönliche Bewerbungstrainings durchzuführen,
- Praktika zu organisieren.
Die Begleitung kann im Falle einer erfolgreichen Vermittlung bis zum Ende der Probezeit erfolgen.