Integrationsteam
Das innerbetriebliche Integrationsteam (früher auch: betriebliche Helfergruppe) unterstützt schwerbehinderte Menschen bei der Teilhabe am Arbeitsleben.
Es besteht aus folgenden betrieblichen Vertreterinnen oder Vertretern:
- Betriebsrat, Personalrat oder oder kirchliche Mitarbeitervertretung
- Schwerbehindertenvertretung
- Inklusionsbeauftragte/r der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers
Aufgaben des Integrationsteams
Das Integrationsteam sorgt dafür, dass schwerbehinderte Menschen im Betrieb oder in der Dienststelle ihre Kenntnisse und Fähigkeiten optimal entfalten können. Dazu wird es von weiteren Helferinnen und Helfern unterstützt, zum Beispiel von dem Betriebsarzt/der Betriebsärztin oder von der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Es kann sich aber auch zusätzliche Hilfe von außen holen, zum Beispiel vom Integrationsamt, der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung.
Die behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze ist für das Integrationsteam ebenso eine Aufgabe wie die Durchführung von betrieblicher Prävention und Betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM) (dann auch: BEM-Team). Das Integrationsteam kann beispielsweise das eigentliche BEM entwickeln und als Schaltstelle für die Zusammenarbeit der verschiedenen betrieblichen Akteure bei der Verarbeitung von Daten, Entscheidungen und bei der Umsetzung fungieren.