Jobcenter
Die Jobcenter betreuen (i. d. R. langzeitarbeitslose) Menschen, die Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeitslosengeld II (Alg II) / Sozialgeld etc.). Die Jobcenter vermitteln u. U. auch in Arbeit, Ausbildung oder Weiterbildung. Zu den Aufgaben der Jobcenter zählt beispielsweise die Ausbildungsvermittlung von Jugendlichen, die Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben. (Diese Aufgabe können sie aber auch auf die Agentur für Arbeit übertragen.)
Organisation der Jobcenter
Die Jobcenter wurden als gemeinsame Einrichtungen der Agenturen für Arbeit und der Kommunen für die Auszahlung der Geldleistungen nach SGB II gegründet. Sie können entweder in Form einer gemeinsamen Einrichtung von Arbeitsagentur und Kommune organisiert sein oder aber die Kommune betreibt das Jobcenter als sogenannte "optierende Kommune", "Optionskommune" oder "Optionskreis" in eigener Verantwortung.