Krankengeld
Das Krankengeld ist eine sogenannte Entgeltersatzleistung in Folge längerer, krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit zum Ausgleich des Einkommensausfalls (d. h. es wird nur gezahlt, wenn kein Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber besteht). Gesetzlich Versicherte, die länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind oder während der Arbeitsunfähigkeit ihren Arbeitsplatz verlieren, erhalten Krankengeld von der Krankenkasse; auch Auszubildende erhalten die Leistung.
Krankengeld entspricht nicht dem vollen Arbeitsentgelt und wird nur begrenzt gezahlt. Beiträge zur Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung müssen während des Krankengeldbezugs entrichtet werden. Auch bei der Pflege von kranken Kindern wird die Leistung unter Umständen gezahlt.