Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG)
Während der Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) (ausführlich: "Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber"; früher auch: "Trainingsmaßnahme"; umgangssprachlich auch: "Betriebspraktikum", "Arbeitserprobung" oder "Probearbeit") wird die Eignung einer oder eines Arbeitsuchenden für eine bestimmte Arbeitsstelle geprüft. Der Betrieb hat so die Möglichkeit, einen schwerbehinderten Bewerber oder eine schwerbehinderte Bewerberin ohne Verpflichtungen kennen zu lernen.
Ablauf einer MAG
Die oder der Arbeitsuchende stellt vor der Maßnahme einen Antrag bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter, die am Wohnort zuständig ist. Der Betrieb bezahlt die Teilnehmerin oder den Teilnehmer nicht, sondern die Teilnehmerin oder der Teilnehmer bekommt weiterhin Arbeitslosgengeld I oder Arbeitslosengeld II. Die Maßnahme beim Arbeitgeber kann bis zu sechs Wochen dauern. In der Praxis sind jedoch meistens zwei Wochen ausreichend.
Die Maßnahmeteilnehmerin oder der Teilnehmer kann die Kosten für z. B. Anfahrt und Arbeitskleidung durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter erstattet bekommen.
Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber versichern die Teilnehmerin oder den Teilnehmer bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Sollte es zu keiner Einstellung kommen, erwartet die Arbeitsagentur einen kurzen Bericht des Betriebes, welche Gründe gegen die Einstellung gesprochen haben.