Mehrarbeit
Mehrarbeit ist jede Arbeit, die Beschäftigte über die gesetzlich, tariflich oder vertraglich geregelte Arbeitszeit hinaus leisten.
Mehrarbeit und Schwerbehinderung
Grundsätzlich sind schwerbehinderte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht dazu verpflichtet, Mehrarbeit zu leisten. Sie können nach § 207 SGB IX unbegründet von ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber verlangen, von der Erbringung von Mehrarbeit freigestellt zu werden. Solange diese Freistellung von der Mehrarbeit nicht ausdrücklich verlangt wurde, müssen sie die geforderte Mehrarbeit leisten.
Laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21.11.2006 sind Regelungen in Arbeitsvertragsrichtlinien, die schwerbehinderte Beschäftigte dazu verpflichten, über die normale gesetzliche Arbeitszeit hinaus Bereitschaftsdienste abzuleisten, unwirksam (9 AZR 176/06).