Sonderförderprogramme
Neben der sogenannten Regelförderung, die u. a. in den Sozialgesetzbüchern (SGB) oder der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) beschrieben wird, legen der Bund und die Länder regelmäßig zeitlich befristete Sonderförderprogramme auf.
Schwerpunkte der Sonderförderprogramme
Sonderförderprogramme zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen können unterschiedliche Schwerpunkte haben (z. B. Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen, Stabilisierung und Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse). Sie werden als ergänzendes Instrumentarium zur Förderung besonderer Gruppen schwerbehinderter Menschen eingesetzt.
Aktuelle Sonderförderprogramme des Bundes
In den Jahren 2011 bis 2018 stellt der Bund mit der "Initiative Inklusion" insgesamt zusätzlich 140 Millionen Euro zur Verfügung mit dem Ziel, mehr schwerbehinderte Menschen in reguläre Arbeitsverhältnisse zu vermitteln. Das Programm der Inklusionsinitiative II "AlleImBetrieb" stellt für die Jahre 2016 bis 2019 insgesamt 150 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds bereit.