Zuverdienst
Unter Zuverdienst fallen Angebote zur stundenweisen Beschäftigung. Sie richten sich an psychisch oder körperlich beeinträchtigte Menschen, die wegen Erwerbsminderung berentet sind und/oder Grundsicherung nach dem SGB XII erhalten. Zuverdienstangebote bieten angepasste Arbeitszeiten auch unter drei Stunden täglich, individuelle Arbeitsanforderungen, Rücksichtnahme auf Leistungsschwankungen und Krankheitsausfälle.
Niedrigschwelliges Angebot
Im Gegensatz zu einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder einer Tagesstätte für psychisch kranke Menschen sind Zuverdienstangebote niedrigschwellig konzipiert. Das heißt, Menschen, die einem Zuverdienst nachgehen, brauchen weder eine ärztliche Verordnung bzw. Begutachtung, und die angebotenen Tätigkeiten sind in ihren Anforderungen (z. B. bzgl. Zeit und Arbeitsintensität) an ihren physischen und psychischen Möglichkeiten ausgerichtet.
Zuverdienstangebote sind in der Regel keine eigenständigen Angebote, sondern häufig Teil eines Inklusionsbetriebes, einer Tagesstätte oder eines sonstigen psychiatrischen Hilfeangebotes. Sie können unterschiedlich konzeptioniert sein als Zuverdienstfirmen, Zuverdienstprojekte oder auch Einzelarbeitsplätze in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes.