Chancengleichheit
Der Begriff der Chancengleichheit wird oft in Verbindung mit der Arbeitsmarktsituation, Ausbildung und Berufswahl benutzt. Chancengleichheit besteht, wenn jeder Mensch, unabhängig von beispielsweise seiner sozialer Herkunft oder seinem Geschlecht, die gleichen Möglichkeiten und Startbedingungen hat, sich beispielsweise auf dem Arbeitsmarkt zu etablieren.
So dürfen Menschen mit Behinderung etwa bei einer Bewerbung um einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz nicht benachteiligt werden. Diese Gleichheit kann zum einen durch gleiche Behandlung (wie beim Recht auf kostenlose Schulbildung), zum anderen durch Angleichung der Ausgangsbedingungen (Nachteilsausgleiche) erreicht werden.
Mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) haben sich alle Staaten der Europäischen Union zur Förderung der Chancengleichheit verpflichtet.