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Diskriminierungsverbot

Das Diskriminierungsverbot untersagt die Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion/Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Laut Gesetz dürfen Menschen nicht unterschiedlich behandelt werden, wenn es dafür keine sachlich gerechtfertigten Gründe gibt.

Das Diskriminierungsverbot bildet die rechtliche Grundlage für die Schaffung von Chancengleichheit für alle Menschen in jedem Lebensbereich und ist fest im europäischen und nationalen Recht verankert. In Deutschland sorgen neben dem Grundgesetz (GG) unter anderem das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) für die Gleichbehandlung der Geschlechter, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für Fairness im Arbeitsumfeld und das Behindertengleichstellungsgesetz (BBG) für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) haben sich die Staaten der Europäischen Union erneut zur Förderung der Chancengleichheit verpflichtet.