Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe sind eine Leistungsgruppe der Leistungen zur Teilhabe mit dem Ziel der sozialen Rehabilitation. Die bislang bekannte Leistungsgruppe "Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft" wurde zum 1. Januar 2018 in "Leistungen zur Sozialen Teilhabe" umbenannt (§§ 76 ff. SGB IX). Der Leistungskatalog wurde dadurch weder erweitert noch eingeschränkt, sondern nur neu formuliert – beispielsweise sind Assistenzleistungen und Leistungen zur Mobilität nun wörtlich im Leistungskatalog wiederzufinden (siehe unten).
Die soziale Rehabilitation will Menschen mit Behinderung die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen oder sichern, so dass sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege sind, sofern nicht Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen vorrangig erbracht werden.
Arten der Leistungen zur Sozialen Teilhabe
- Leistungen für Wohnraum (z. B. Wohnungshilfe)
- Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags (einschließlich
Leistungen für behinderte Eltern – "Elternassistenz") - Heilpädagogische Leistungen für noch nicht eingeschulte Kinder
- Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie
- Leistungen zum Erwerb und Erhalten praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
- Leistungen zur Förderung der Verständigung (z. B. bei Hör- und Sprachbehinderungen)
- Leistungen zur Mobilität (z. B. Kraftfahrzeughilfe)
- Hilfsmittel zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (z. B. barrierefreie Computer)