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Eingliederungsplan

Im Sozialrecht gibt es verschiedene Planungsansätze zur Feststellung und Durchführung der einzelnen Leistungen zur Teilhabe. § 40 SGB IX verpflichtet die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) während der Durchführung des Eingangsverfahrens einen Eingliederungsplan zur Eignung der WfbM oder zu sonstigen erforderlichen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) zu erstellen. Im Rahmen der Eingliederungshilfe kann der Eingliederungsplan Teilmenge des Gesamtplans sein.