Inklusion hat viele Facetten - Berufsbildungswerke sind eine davon
Inklusion junger Menschen in Beruf und Gesellschaft ist für Berufsbildungswerke ein zentrales Ziel. Der Vorstand der BAG BBW hat seine Positionen zur Inklusion ins Arbeitsleben formuliert.
Positionspapier
"Die Rolle der Berufsbildungswerke in einer inklusiven Gesellschaft"
Deutschland hat 2009 die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) ratifiziert. Seit der Ratifizierung ist sie geltendes Recht. Ihr Ziel ist die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Darauf müssen Staat und Gesellschaft gemeinsam hinarbeiten.
Sind wir in einer inklusiven Gesellschaft mit dem „Normalen“ zufrieden oder wollen wir optimale Startchancen für Menschen mit Behinderungen?
Berufsbildungswerke sind in § 51 SGB IX gesetzlich verankerte „Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation“. Für sie ist die UN-BRK und ihre Umsetzung Auftrag und Zielsetzung zugleich. An über 50 Standorten in ganz Deutschland werden jedes Jahr über 15.000 junge Menschen mit Behinderung und psychischen Beeinträchtigungen ausgebildet. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer wird individuell auf dem Weg in die Arbeitswelt vorbereitet und begleitet. In Kooperation mit Betrieben und Unternehmen werden Arbeitgeber dabei unterstützt, junge Menschen mit Beeinträchtigungen einzustellen. Damit leisten die Berufsbildungswerke als Facheinrichtungen einen wichtigen Beitrag zur Inklusion junger Menschen in Arbeit und Gesellschaft.
Vision und Perspektive
Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann – in der Schule oder Berufsausbildung, am Arbeitsplatz oder in der Freizeit. Ziel ist die umfassende gesellschaftliche und gleichberechtigte Teilhabe von allen Menschen. Dabei beschränkt sich der Begriff nicht allein auf die Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen.
Lesen Sie hier das vollständige Inklusionsverständnis der BAG BBW.