Stellungnahme Aktive Arbeitsförderung mit BBW zukunftsfest gestalten

Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es unter anderem, die aktive Arbeitsförderung zukunftsfest aufzustellen und auch die Personengruppen – vor allem junge Menschen - zu erreichen, die mit komplexeren bzw. einer Vielzahl von Problemen zu kämpfen haben. Es ist positiv, dass die Förderung schwer zu erreichender junger Menschen in den Fokus rückt. Ziel muss es sein, schwer zu erreichende junge Menschen früh zu fördern und sie dauerhaft „auf eigene Füße zu stellen". Bei der individuellen Bedarfsermittlung muss geprüft werden, ob der Zugang zu beruflichen Reha-Maßnahmen in einem Berufsbildungswerk für Jugendliche und junge Erwachsene mit multiplen Leistungseinschränkungen unabhängig von einem Reha-Status möglich ist. Sie zu qualifizieren kann nicht allein Aufgabe der Betriebe sein. Es braucht einen passgenauen Anschluss am Übergang Schule - Beruf, wie sie Berufsbildungswerke mit ihren Kompetenzen und Erfahrungen bieten. Die Komplexität der individuell verschiedenen Bedarfslagen erfordert eine kontinuierliche Bearbeitung „unter einem Dach“ und „aus einer Hand“, um die Jugendlichen nachhaltig zur Teilhabe am Arbeitsleben und an der Gesellschaft zu befähigen.

Berufsbildungswerke sind Experten für die Qualifizierung und Ausbildung von Jugendlichen mitunterschiedlichen, multiplen Beeinträchtigungen und Störungen. Sie haben bereits Erfahrungen im Umgang mit der Zielgruppe gesammelt und die für sie passenden, pädagogisch-therapeutischen Konzepte entwickelt. Diese Kenntnisse und Kompetenzen mit der Zielgruppe müssen endlich dauerhaft und nachhaltig in einer aktiven Arbeitsförderung und im inklusiven Ausbildungssystem genutzt werden.

Die Förderung schwer zu erreichender Jugendlicher muss aus Sicht der BAG BBW zu einer Pflichtleistung ausgestaltet werden. Es muss sichergestellt werden, dass Jugendliche, die multiple problematischen Lebenslagen haben, nicht aus sämtlichen institutionellen Kontexten herausfallen und eine bedarfsgerechte Förderung erhalten, die sie für eine dauerhafte berufliche Teilhabe benötigen.

Zu weiteren für die BAG BBW relevanten Punkten nimmt der Vorstand Stellung.