Über 50 Berufsbildungswerke und ihre Träger haben sich in der BAG BBW zusammengeschlossen. Ihr gesetzlicher Auftrag ist in § 51 Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX), festgeschrieben: Die berufliche Rehabilitation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderungen zu fördern. Dafür treten sie gemeinsam ein.