Auftrag und Mitglieder
Über 50 Berufsbildungswerke und ihre Träger haben sich in der BAG BBW zusammengeschlossen. Ihr gesetzlicher Auftrag ist in § 51 Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX), festgeschrieben: Die berufliche Rehabilitation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderungen zu fördern. Dafür treten sie gemeinsam ein.
Unter dem Dach der BAG BBW setzen sich die Berufsbildungswerke und ihre Träger gegenüber der Politik, der Wirtschaft, ihrem Partner BA sowie Selbsthilfeverbänden dafür ein:
- passgenaue Leistungen für junge Menschen mit Behinderung zur Teilhabe am Arbeitsleben und der Gesellschaft zu bieten
- mit Arbeitgebern die Übergänge der Jugendlichen ins Arbeitsleben zu gestalten
- Positionen für Inklusionskonzepte zu erarbeiten
- den Austausch der Berufsbildungswerke und ihrer Träger zu fördern
- innovative Forschungsprojekte zu initiieren