Pressemitteilung Gaspreisbremse: Soziale Infrastruktur für Menschen mit Behinderung auch 2023 absichern
Das Bundeskabinett hat am Freitag den Gesetzentwurf für die Gas- und Strompreisbremse auf den Weg gebracht. Darin enthalten sind auch einzelne Maßnahmen für Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, um die soziale Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Dazu erklärt Tobias Schmidt, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke:
„Wir begrüßen die Anerkennung der Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation als wichtigen Teil der sozialen Infrastruktur und die Absicht, ihre Angebote für Menschen mit Behinderungen abzusichern. Damit Berufsbildungswerke ihre Leistungen auch zukünftig verlässlich anbieten können, sind jedoch weitere Nachbesserungen nötig. Die Zuschüsse für 2022 sind zwar eine wichtige Unterstützung für die 51 Berufsbildungswerke. Doch es deutet sich jetzt schon an, dass die Herausforderungen der Gaspreiskrise fortdauern werden. Es ist daher aus unserer Sicht unerlässlich, Zuschussleistungen per Antrag auch für das Jahr 2023 zu ermöglichen. Zudem halten wir ein vereinfachtes Antragsverfahren für zwingend erforderlich, um die Zuschüsse zur Auszahlung zu bringen. Wer eine zügige und effiziente Entlastung will, muss es den Leistungserbringern auch einfach machen.
Die Absicherung sozialer Dienstleister und ihrer Leistungen für Menschen mit Behinderung auch in Krisenzeiten zeichnet ein sozialstaatliches demokratisches sowie wertebasiertes Regierungshandeln aus. Deshalb halten wir weitere Korrekturen am Gesetzentwurf für zwingend notwendig.“