Pressemitteilung Junge Menschen mit Behinderung in Reha-Maßnahmen nicht vergessen
Morgen wird der Gesetzentwurf zum neuen Bürgergeld im Bundestag beraten. Dazu erklärt Tobias Schmidt, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke:
„Wir begrüßen die im Gesetz geplante Intensivierung der Eingliederungsmaßnahmen und die angekündigte Entfristung des sozialen Arbeitsmarktes, sehen aber auch Nachbesserungsbedarf. Nachgebessert werden muss aus unserer Sicht dringend das Thema Übernahme der Wohnkosten für junge Menschen mit Behinderung. Aktuell entfällt für Jugendliche und junge Erwachsene, die für das Wohnen SGB II-Leistungen beziehen und eine berufliche Reha-Maßnahme mit Internatsunterbringung über das SGB III erhalten, der Anspruch auf Kostenübernahme für das Wohnen (SGB II-Leistung). Im Fall einer beruflichen Reha-Maßnahme verlieren diese SGB II-Leistungsempfänger*innen ihren Anspruch auf Kostenübernahme entweder für die eigene Wohnung oder den Anteil für die Bedarfsgemeinschaft. Davon betroffen sind auch Jugendliche im Berufsbildungswerk. Die bestehende Regelung ist aus unserer Sicht ein Systemfehler, der mit dieser Reform endlich behoben werden muss, damit Jugendliche und Erwachsene mit multiplen Beeinträchtigungen nicht zwischen den Schnittstellen der Systeme verloren gehen.“