Nationaler Aktionsplan (NAP)
Der Nationale Aktionsplan (NAP) zielt darauf ab, die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland praktisch umzusetzen. Dabei soll Inklusion als grundlegendes Prinzip in alle Bereiche des Lebens Einzug halten. Instrumente zur Gestaltung der Umsetzung sind rechtliche Anpassungen, Förderprogramme, Forschungsprojekte und Veranstaltungen.
Umsetzung der UN-BRK durch Aktionspläne
Seit 2009 ist die UN-BRK für die Behindertenpolitik richtungsweisend. Die UN-BRK richtet sich an alle staatlichen Stellen und verpflichtet sie zu ihrer Umsetzung. Der Nationale Aktionsplan soll deshalb ergänzt werden durch weitere Aktionspläne der Länder und Kommunen. Die Bundesregierung wirbt für die Erstellung eigener Aktionspläne und für die Einrichtung eigener Anlaufstellen zur Umsetzung der UN-BRK. Auch Leistungserbringer, Leistungsträger, Verbände, Unternehmen, Stiftungen, Vereine und weitere Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft sind aufgefordert, sich an der praktischen Umsetzung der UN-BRK zu beteiligen.
Fortschreibung des Nationalen Aktionsplanes
Der erste Nationale Aktionsplan (NAP 1.0) wurde unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) im Austausch mit Behinderten- und Wohlfahrtsverbänden und weiteren Organisationen erarbeitet, zunächst für einen Zeitraum von 10 Jahren (2011 bis 2021). Das BMAS legt alle fünf Jahre einen weiter entwickelten Aktionsplan vor. Im Juni 2016 hat das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan 2.0 (NAP 2.0) beschlossen.
Handlungsfelder des Nationalen Aktionsplans
Der NAP 2.0 beschreibt in 13 Handlungsfeldern 175 Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK.
Die Handlungsfelder umfassen alle wichten Bereiche des alltäglichen Lebens:
- Arbeit & Beschäftigung,
- Bildung,
- Rehabilitation, Gesundheit & Pflege,
- Kinder, Jugendliche, Familie & Partnerschaft,
- Frauen,
- Ältere Menschen,
- Bauen & Wohnen,
- Mobilität,
- Kultur, Sport & Freizeit,
- Gesellschatliche & politische Teilhabe,
- Persönlichkeitsrechte,
- Internationale Zusammenarbeit und
- Bewusstseinsbildung.
Das Prinzip der Barrierefreiheit ist dabei in allen Handlungsfeldern grundlegend.
Handlungsfeld Arbeit und Beschäftigung
Der NAP 2.0 legt einen besonderen Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. Beispielsweise gibt es gesetzliche Neuregelungen zum Stichwort "Budget für Arbeit". Aus dem Ausgleichsfonds sollen rund 230 Millionen Euro für beschäftigungspolitische Programme bereitgestellt werden. Inklusionsbetriebe sollen in den nächsten Jahren mit zusätzlichen 150 Millionen Euro besonders gefördert und unterstützt werden. Sie gelten als "Leuchttürme eines inklusiven Arbeitsmarktes".
Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) wird es auch künftig geben. Junge Menschen mit Behinderung sollen nach der Schule wählen können, ob sie in einer Werkstatt oder auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig sein möchten.
Das Handlungsfeld Arbeit und Beschäftigung umfasst Maßnahmen in fünf Bereichen:
- Berufliche Orientierung
- Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
- Förderung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
- Sensibilisierung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
- Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung
Initiative Inklusion
Die Bundesregierung und die Länder haben zur Umsetzung des Handlungsfeldes "Arbeit und Beschäftigung" die Initiative Inklusion auf den Weg gebracht. Mit verschiedenen Kampagnen und Aktionen sollen Unternehmen motiviert werden, mehr Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung anzubieten.
Zusätzliche Fördermöglichkeiten aus der Initiative Inklusion mit einem Volumen von 100 Millionen Euro (Mittel aus dem Ausgleichsfonds) ergänzen die vorhandenen allgemeinen und besonderen arbeitsmarktpolitischen Instrumente und gesetzlichen Förderleistungen.
Schwerpunkte des Programms sind eine bessere Berufsorientierung, die Förderung von Ausbildung und Beschäftigung älterer Menschen mit Schwerbehinderungen sowie die Förderung der Inklusionskompetenz bei den Kammern.